Unabhängige Dritte
Was können Sie tun, wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind?
Für den Fall, dass wir keine für Sie annehmbare Lösung für Ihr Anliegen finden oder wenn Sie bei einer dritten, unabhängigen Stelle Beschwerde einlegen wollen, können Sie sich an den Ombudsmann des BVR oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.
- Ombudsmann
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) | Kundenbeschwerdestelle
Schellingstraße 4 | 10785 Berlin
Kundenbeschwerdestelle@BVR.de
www.bvr.de
Die MünchenerHyp nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden und Firmenkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (http://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken über eine der oben genannten Kontaktadressen zu richten.
- BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108 | 53117 Bonn
Tel. +49 228 299702 - 99
Fax +49 228 410815 - 50
Poststelle@bafin.de
www.bafin.de
Die Verfahrensordnung erhalten Sie bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter den oben genannten Kontaktadressen.
Zusätzlich zu den vorgenannten Beschwerde-/Streitbeilegungsverfahren steht Ihnen auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage offen.