münchener hypothekenbank eg | geschäftsbericht 2010 anhang der Jahresabschluss der münchener hypothekenbank eg zum 31.12.2010 ist in Übereinstimmung mit den Vorschriften des handelsgesetzbuches (hgb) in Verbindung mit der Verordnung über die rechnungslegung der kreditinstitute (rechkredV) unter beachtung der regelungen des genossenschaftsgesetzes (geng) und des pfandbriefgesetzes (pfandbg) aufgestellt worden. alle forderungen sind mit dem nennwert gem. § 340e abs. 2 hgb angesetzt. der unterschied zwischen auszahlungs- und nennbetrag ist als rechnungsabgrenzung ausgewiesen. allen erkennbaren einzelrisiken im kreditgeschäft wurde durch die bildung von einzelwertberichtigungen und rückstellungen auf kapital- und zinsforderungen rechnung getragen, den latenten risiken durch bildung von pauschalwertberichtigungen. darü- ber hinaus bestehen Vorsorgereserven nach § 340f hgb. soweit wertpapiere der Liquiditätsreserve zugeordnet sind, werden sie nach dem strengen niederstwertprinzip bewertet. der beizulegende zeitwert entspricht dem aktuellen börsen- oder marktpreis. wertpapiere im anlagevermögen, die überwiegend zur deckung öffentlicher pfandbriefe und für weitere deckung erworben wurden, werden zu den anschaffungskosten bewertet. die agio- und disagiobeträge werden über die Laufzeit verteilt in das zinsergebnis eingestellt. wertpapiere in Verbindung mit swapvereinbarungen werden mit diesen als einheit bewertet. soweit derivate zur absicherung eingesetzt werden, erfolgt keine einzelbewertung. außerplanmäßige abschreibungen gemäß § 253 abs. 3 satz 3 hgb sind für marktpreisbezogene wertänderungen bei wertpapieren unterblieben, da wir nicht von einer dauernden wertminderung ausgehen. beteiligungen und anteile an verbundenen unternehmen sind entsprechend den für das anlagevermögen geltenden regeln zu anschaffungskosten bewertet. bei voraussichtlich dauernden wertminderungen werden abschreibungen vorgenommen. immaterielle anlagewerte und sachanlagen sind mit den um abschreibungen verminderten anschaffungs- bzw. herstel- lungskosten angesetzt. die planmäßigen abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen nutzungs- dauer. geringwertige wirtschaftsgüter werden entsprechend der steuerlichen Vorschrift behandelt. bestehende steuerlatenzen aus temporären differenzen zwischen dem handels- und steuerrechtlichen wertansätzen werden verrechnet. ein Überhang an aktiven latenten steuern wird bilanziell nicht angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit dem erfüllungsbetrag passiviert. der ausweis von zero-bonds erfolgt mit dem emissionsbetrag zuzüglich anteiliger zinsen gemäß emissionsbedingungen. der unterschied zwischen nenn- und ausgabebetrag von Verbind- lichkeiten wurde in die rechnungsabgrenzung eingestellt. für ungewisse Verbindlichkeiten wurden rückstellungen in höhe des nach vernünftiger kaufmännischer beurteilung notwen- digen erfüllungsbetrags gebildet. rückstellungen mit einer restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem entspre- chenden durchschnittlichen marktzinssatz abgezinst. die rück- stellungen für pensionsverpflichtungen sind mit der puc-me- thode (projected unit credit method) unter anwendung eines abzinsungssatzes von 5,15 prozent und einer gehaltsdynamik von 2,50 prozent sowie einer rentendynamik von 2,0 prozent ermittelt. die bewertung erfolgt auf grundlage der „richttafeln 2005 g“ von prof. klaus heubeck. entsprechend der regelung nach § 253 abs. 2 satz 2 hgb erfolgt die abzinsung mit dem durchschnittlichen marktzinssatz bei einer angenommenen restlaufzeit von 15 Jahren. durch die umstellung notwendige nachdotierungen der pensionsrückstellungen wurden sofort aufwandswirksam verbucht. zinsaufwendungen aus stillen einlagen werden im berichtsjahr erstmals im zinsaufwand ausgewiesen. die Vorjahreszahlen wurden aus gründen der Vergleichbarkeit angepasst. auf fremde währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum ezb-referenzkurs vom bilanz- stichtag nach § 256a hgb umgerechnet. erträge aus der um- rechnung von besonders gedeckten fremdwährungspositionen werden erfolgswirksam erfasst. aufwendungen und erträge werden zum jeweiligen tageskurs bewertet. die Vorjahreszahlen wurden nicht an die aufgrund des bilmog geänderten bilanzierungs- und bewertungsvorschriften angepasst. allgemeIne angaben zu bIlanzIerungs- und bewertungsmethoden anhang 2010