Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus
und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
■
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher –
beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellun-
gen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungs-
urteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen
höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollstän-
digkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraft-
setzen interner Kontrollen beinhalten können.
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des
Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und
den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun-
gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen,
die unter den gegebenen Umständen angemessen sind,
jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksam-
keit dieser Systeme abzugeben.
■
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden
sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammen-
hängenden Angaben.
■
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit
des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten
besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der
Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätig-
keit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen,
dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen
Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerk-
sam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen
sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der
bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegeben-
heiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft
ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
■
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und
den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt.
■
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem
Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von
ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft.
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzli-
chen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die
den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen
nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientier-
ten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeid-
bares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den
zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen
unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung
der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein-
schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die
wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwort-
lichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängig-
keitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen
alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen ver-
nünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf
unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen
Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für
die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen
Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für
den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und
daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind.
Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es
sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen
die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
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MÜNCHENER HYPOTHEKENBANK EGGESCHÄFTSBERICHT 2021
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