Pressemitteilung
Nicht-Kündigung AT1- Anleihe in Schweizer Franken
Die Münchener Hypothekenbank hat entschieden, ihr Kündigungsrecht für die ausstehende 3,125%-Additional -Tier-1-Anleihe (ISIN: CH0508236590) mit einem Emissionsvolumen von 125 Millionen Schweizer Franken am ersten vorzeitigen Rückzahlungstag, dem 2. Juni 2025, nicht auszuüben.
Unter Einhaltung einer 30-tägigen Notifikationsfrist und nach vorheriger Genehmigung des Regulators kann die Additional-Tier-1-Anleihe von der Münchener Hypothekenbank künftig nach eigenem Ermessen zum 2. Juni eines jeden Jahres vorzeitig gekündigt werden.
Auch in Zukunft wird die Münchener Hypothekenbank ihre Ermessensentscheidung zur Ausübung des Kündigungsrechts nach Maßgabe der strategischen Kapitalsteuerung unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Marktbedingungen, wirtschaftlicher Aspekte, des aufsichtsrechtlichen Werts des Instruments und der eigenen Kapitalplanung treffen.