Menschenrechtliche Sorgfalt
Wir erkennen unsere gesellschaftliche Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte über die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen hinaus ausdrücklich an. Dies haben wir in der Richtlinie „Menschenrechte und Diversität der MünchenerHyp“ zum Ausdruck gebracht.
Um potenziell nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte zu ermitteln, wurde intern eine Risikoanalyse durchgeführt. Dadurch wurden mögliche menschenrechtliche Risiken für potenziell Betroffene unseres unternehmerischen Handelns ermittelt. Für die Analyse wurden mehrere Fachabteilungen einbezogen sowie eine eigene Dokumentenrecherche vorgenommen und externes Fachwissen hinzugezogen. Als Resultat der Risikoanalyse wurden die möglichen Auswirkungen einerseits auf die Mitarbeiter (die wir direkt steuern können) und andererseits auf die Kunden und deren Finanzierungsobjekte (die wir indirekt beeinflussen können) eingestuft. Dementsprechend liegt der Schwerpunkt unserer Grundsatzerklärung auf diesen beiden Gruppen.
Für den Fall, dass sich Mitarbeiter diskriminiert fühlen, ist ein Beschwerdemechanismus im Haus implementiert. Bei den Kunden wurde das Risiko von menschenrechtlichen Auswirkungen aufgrund des risikoarmen Geschäftsmodells mit Schwerpunkt auf der privaten Bestandsimmobilienfinanzierung in Deutschland als eher gering eingestuft. In der gewerblichen Immobilienfinanzierung existieren mehrere Ausschlusskriterien für kontroverse Geschäftsfelder, welche mittelbare negative menschenrechtliche Auswirkungen haben können. Für den Fall, dass der MünchenerHyp Hinweise vorliegen, dass ein potenzieller gewerblicher Geschäftspartner die Menschenrechte verletzt bzw. diskriminiert, kann es nach Prüfung des Falles zu einer Ablehnung des entsprechenden Geschäfts führen.