Anhang 2017
Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Münchener Hypothekenbank eG zum 31.12.2017 ist in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) unter Beachtung der Regelungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) aufgestellt worden.
Alle Forderungen sind mit dem Nennwert gem. § 340e Abs. 2 HGB angesetzt. Der Unterschied zwischen Auszahlungs- und Nennbetrag ist als Rechnungsabgrenzung ausgewiesen. Allen erkennbaren Einzelrisiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen auf Kapital- und Zinsforderungen Rechnung getragen, den latenten Risiken durch Bildung von Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus wurden Vorsorgereserven nach § 340f HGB gebildet.
Soweit Wertpapiere der Liquiditätsreserve zugeordnet sind, werden sie nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem aktuellen Börsen- oder Marktpreis.
Wertpapiere im Anlagevermögen, die überwiegend zur Deckung Öffentlicher Pfandbriefe und für weitere Deckung erworben wurden, werden zu den Anschaffungskosten bewertet. Die Agio- und Disagiobeträge werden über die Laufzeit verteilt in das Zinsergebnis eingestellt. Wertpapiere in Verbindung mit Swapvereinbarungen werden mit diesen als Einheit bewertet. Soweit Derivate zur Absicherung eingesetzt werden, erfolgt keine Einzelbewertung. Im Geschäftsjahr wurden die Wertpapiere des Anlagevermögens, die einer nicht dauernden Wertminderung unterliegen, wie im Vorjahr nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Bei Wertpapieren des Anlagevermögens, bei denen von einer dauernden Wertminderung auszugehen ist, erfolgt eine Abschreibung auf den beizulegenden Wert am Bilanzstichtag.
Entliehene Wertpapiere werden in der Bilanz nicht erfasst.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind entsprechend den für das Anlagevermögen geltenden Regeln zu Anschaffungskosten bewertet. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden Abschreibungen vorgenommen. Beteiligungen des Umlaufvermögens werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen.
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen sind mit den um Abschreibungen verminderten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden entsprechend der steuerlichen Vorschrift behandelt.
Bestehende Steuerlatenzen aus temporären Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen werden verrechnet. Ein Überhang an aktiven latenten Steuern wird bilanziell nicht angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Der Ausweis von Zero-Bonds erfolgt mit dem Emissionsbetrag zuzüglich anteiliger Zinsen gemäß Emissionsbedingungen. Der Unterschied zwischen Nenn- und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wurde in die Rechnungsabgrenzung eingestellt. Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen sind nach der PUC-Methode (Projected Unit Credit Method) unter Anwendung eines Abzinsungssatzes von 3,68 % und einer Gehaltsdynamik von 2,5 % sowie einer Rentendynamik von 2,0 % ermittelt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der „Richttafeln 2005 G“ von Prof. Klaus Heubeck. Entsprechend der Regelung nach § 253 Abs. 2 HGB erfolgt die Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum EZB-Referenzkurs vom Bilanzstichtag nach § 256a HGB umgerechnet. Ergebnisse aus der Umrechnung von besonders gedeckten Fremdwährungspositionen werden erfolgswirksam in den Zinsaufwendungen erfasst. Ergebnisse aus der Fremdwährungsbewertung von Einzelwertberichtigungen werden unter Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft verbucht. Aufwendungen und Erträge werden zum jeweiligen Tageskurs bewertet.
Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht.
Angaben zur bilanz gewinn- und verlustrechnung
HANDELSBESTAND
Zum 31.12.2017 befanden sich keine Finanzinstrumente des Handelsbestands im Bestand. Im Berichtsjahr erfolgte keine Änderung der institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand.
Am Abschlussstichtag liegen keine Erkenntnisse vor, wonach sich der Zeitwert der Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften, der Anteile an den verbundenen Unternehmen sowie Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren unter den Buchwerten befindet. Der Posten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere enthält Wertpapiere mit einem Buchwert von 352.012 T€ (Vorjahr 1.086.213 T€), der über dem Zeitwert von 349.231 T€ (Vorjahr 1.075.049 T€) liegt. Soweit diese Wertpapiere in Verbindung mit einem Swapgeschäft stehen, werden sie mit diesen als Einheit bewertet.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens, die im bestandsführenden System besonders gekennzeichnet sind und einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung unterliegen, werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Aufgrund unserer Halteabsicht bis zur Endfälligkeit gehen wir grundsätzlich davon aus, dass marktpreisbezogene Wertminderungen nicht zum Tragen kommen und die Wertpapiere am Ende der Laufzeit zu ihrem Nominalwert zurückgezahlt werden. Von den nicht nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapieren sind 2.425.599 T€ (Vorjahr 2.871.083 T€) börsenfähig.
Sachanlagen
Auf die eigengenutzten Grundstücke und Gebäude entfällt ein Teilbetrag von 57.814 T€ (Vorjahr 58.772 T€), auf Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.563 T€ (Vorjahr 2.340 T€).
Sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind neben den Abgrenzungsposten aus dem Derivategeschäft mit 43.627 T€ und aus Provisionen für Hypothekendarlehen mit Auszahlung nach dem Bilanzstichtag mit 53.353 T€ eine zur Veräußerung gehaltene Beteiligung mit 5.560 T€ und Steuerforderungen mit 940 T€ enthalten. Zudem bestehen geleistete Barsicherheiten im Rahmen der Bankenabgabe in Höhe von 7.726 T€.
LATENTE STEUERN
Passive latente Steuern ergeben sich vor allem aus dem steuerlich niedrigeren Wertansatz bei den Bankgebäuden. Aktive latente Steuern entstehen aus den Pensionsrückstellungen und dem unterschiedlichen Ansatz von Prämien aus ausgeübten Swapoptionen. Der nach Verrechnung verbleibende Überhang an aktiven latenten Steuern wird nicht in der Bilanz angesetzt.
ZUR SICHERHEIT ÜBERTRAGENE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Im Rahmen von Offenmarktgeschäften mit der Europäischen Zentralbank wurden zur Sicherung der Verbindlichkeiten in Höhe von 1.000.000 T€ (Vorjahr 500.000 T€) Wertpapiere in gleicher Höhe verpfändet. Der Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegenstände (echte Pensionsgeschäfte) beträgt null (Vorjahr 0,00 T€). Im Rahmen von Sicherungsvereinbarungen für Derivategeschäfte wurden Barsicherheiten in Höhe von 1.582.686 T€ (Vorjahr 2.231.773 T€) gestellt. Zur Absicherung von Pensionsverpflichtungen und Ansprüchen aus dem Altersteilzeitmodell wurden Wertpapiere in Höhe von 14.438 T€ (Vorjahr 14.588 T€) verpfändet. Im Rahmen eines Contractual Trust Arrangement (CTA) zur Absicherung von Beihilfeverpflichtungen wurden Wertpapiere über 18.000 T€ (Vorjahr 18.000 T€) verpfändet. Zur Sicherung von aufgenommenen Darlehen bei Kreditinstituten wurden Darlehensforderungen in Höhe von 368.543 T€ (Vorjahr 344.215 T€) abgetreten.
Es besteht eine Barsicherheit gemäß § 12 Abs. 5 RStruktFG in Höhe von 7.726 T€.
SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind die Abgrenzungsposten und Ausgleichsposten zur Fremdwährungsbewertung mit 76.593 T€ und aus dem Derivategeschäft mit 65.028 T€ enthalten.
Nachrangige Verbindlichkeiten
Bei den nachrangigen Verbindlichkeiten sind Zinsaufwendungen in Höhe von 8.679 T€ (Vorjahr 8.704 T€) entstanden. Die nachrangigen Verbindlichkeiten, die jeweils 10 % des Gesamtausweises übersteigen, betragen:
Die Instrumente entsprechen den Vorschriften des Art. 63 CRR. Vorzeitige Rückzahlungsverpflichtungen sind in allen Fällen ausgeschlossen. Die Umwandlung dieser Mittel in Kapital oder andere Schuldformen ist nicht vereinbart oder vorgesehen. Der Bilanzausweis erfolgt zum Nennwert.
GENUSSRECHTSKAPITAL
Das Genussrechtskapital in Höhe von nominal 2.556 T€ (Vorjahr 6.136 T€) beinhaltet zwei Genussrechte, die mit einer fixen Verzinsung ausgestattet sind. Es entspricht mit 2.556 T€ (Vorjahr 6.136 T€) den Anforderungen des Art. 63 CRR.
Geschäftsguthaben
Stille Beteiligungen
Zum Bilanzstichtag sind zwei stille Beteiligungen in Höhe von 2.000 T€ (Vorjahr 30.749 T€) im Bestand. Für stille Beteiligungen, ausgestattet mit einer fixen Verzinsung, fielen Aufwendungen in Höhe von 1.343 T€ (Vorjahr 5.643 T€) an.
Die Verlängerung des Zeitraums zur Berechnung des durchschnittlichen Abzinsungssatzes von 7 auf 10 Jahre für Pensionsrückstellungen führt zu einem Ergebnisbeitrag von 3.419 T€. Dieser unterliegt der Ausschüttungssperre und ist in der Position „andere Ergebnisrücklagen“ enthalten.
ANDERE VERPFLICHTUNGEN
Bei den in diesem Posten enthaltenen unwiderruflichen Kreditzusagen handelt es sich fast ausschließlich um Zusagen für Hypothekendarlehen an Kunden. Mit einer Inanspruchnahme der unwiderruflichen Kreditzusage ist zu rechnen. Die Wahrscheinlichkeit eines Risikovorsorgebedarfs aus den Eventualverpflichtungen und den anderen Verpflichtungen wird vor dem Hintergrund der laufenden Kreditüberwachung als gering eingeschätzt.
SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
Diese Position beinhaltet Aufwendungen aus Aufzinsungseffekten in Höhe von 3.073 T€ (Vorjahr 1.643 T€) für gebildete Rückstellungen.
Termingeschäfte | Derivate
Zur Absicherung von Zinsänderungs- bzw. Währungsrisiken wurden die nachfolgend dargestellten derivativen Geschäfte abgeschlossen. Nicht enthalten sind hierbei in bilanzielle Grundgeschäfte eingebettete Derivate.
Von den ausgewiesenen derivativen Finanzinstrumenten sind Prämien für Optionsgeschäfte in Höhe von 34,9 Mio. € (Vorjahr 24,4 Mio. €) in den Bilanzposten „Sonstige Vermögensgegenstände“ enthalten.
Die anteiligen Zinsen aus den derivativen Geschäften werden unter den Bilanzposten „Forderungen an Kreditinstitute“ mit 319,1 Mio. € (Vorjahr 348,2 Mio. €) und „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ mit 334,2 Mio. € (Vorjahr 399,2 Mio. €) beziehungsweise „Forderungen an Kunden” mit 15,7 Mio. € (Vorjahr 0,00 Mio. €) und „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden” mit 21,7 Mio. € (Vorjahr 0,00 Mio. €) ausgewiesen. Die Abgrenzung der gezahlten Ausgleichszahlungen erfolgt unter „Sonstige Vermögensgegenstände“ mit 8,6 Mio. € (Vorjahr 11,8 Mio. €); die erhaltenen Ausgleichszahlungen werden unter „Sonstige Verbindlichkeiten“ mit 65,0 Mio. € (Vorjahr 65,8 Mio. €) ausgewiesen.
Aus der Fremdwährungsbewertung von Swaps sind Ausgleichsposten in Höhe von 76,6 Mio. € (Vorjahr 337,2 Mio. €) im Bilanzposten „Sonstige Verbindlichkeiten“ enthalten.
Bei den Kontrahenten handelt es sich um Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Versicherungen in OECD-Ländern und um staatliche Sondervermögen in Deutschland.
Zur Reduzierung von Kreditrisiken aus diesen Kontrakten bestehen Sicherungsvereinbarungen. Im Rahmen dieser Vereinbarungen werden – für die sich nach dem Netting der Positionen ergebenden Nettoforderungen/-verbindlichkeiten – Sicherheiten zur Verfügung gestellt.
Von den ökonomischen Bewertungseinheiten der Bank wurden zur Absicherung von Zinsrisiken bei Wertpapieren in der Bilanzposition „Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere“ bilanzielle Bewertungseinheiten im Volumen von 2.143 Mio. € (Vorjahr 2.565 Mio. €) gebildet. Da sich die Bedingungen der Wertpapiere und der Sicherungsderivate entsprechen, ist davon auszugehen, dass die Effektivität der Bewertungseinheit über die gesamte Laufzeit der Geschäfte gegeben ist (Critical Term Match Methode). Sich ausgleichende Wertänderungen werden bilanziell nicht erfasst, nicht abgesicherte Risiken werden nach den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen behandelt. Der Gesamtbetrag der sich ausgleichenden Wertänderungen aus allen Bewertungseinheiten beläuft sich auf 168 Mio. €.
Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung verlustfrei bewertet. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt und von dem positiven Überschuss die Risiko- und Bestandsverwaltungskosten abgezogen. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang muss eine Drohverlustrückstellung gebildet werden.
Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31.12.2017 war keine Rückstellung erforderlich.
Derivate des Handelsbestandes befanden sich zum Stichtag nicht im Bestand.
Angaben nach § 28 Pfandbriefgesetz
UMLAUFENDE ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE UND DAFÜR VERWENDETE DECKUNGSWERTE
Bei der Berechnung der Deckungsmasse sind Abschläge nach dem vdp-Bonitätsdifferenzierungsmodell berücksichtigt.
Sonstige angaben
BESONDERE OFFENLEGUNGSPFLICHTEN
Die Münchener Hypothekenbank wird offenzulegende Inhalte gemäß Teil 8 der CRR (Art. 435 bis 455) in einem separaten Offenlegungsbericht im Bundesanzeiger sowie auf der Unternehmenshomepage veröffentlichen.
Der Quotient gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG aus Nettogewinn und Bilanzsumme beträgt 0,1189 %.
GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG
Der Jahresüberschuss beläuft sich auf 46.252.390,52 Euro. Im vorliegenden Jahresabschluss erfolgte eine Vorwegzuweisung zu den gesetzlichen Rücklagen in Höhe von 12.500.000 Euro und zu den anderen Ergebnisrücklagen in Höhe von 1.500.000 Euro.
Der Vertreterversammlung wird eine Dividendenausschüttung in Höhe von 3,25 Prozent vorgeschlagen. Der verbleibende Bilanzgewinn – einschließlich des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr – in Höhe von 32.453.258,81 Euro soll demnach wie folgt verwendet werden:
3,25 Prozent Dividende
Vortrag auf neue Rechnung
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32.190.200,00 Euro
263.058,81 Euro
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Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Abschluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
FIRMA
Münchener Hypothekenbank eG
Karl-Scharnagl-Ring 10 | 80539 München
Genossenschaftsregister des Amtsgerichts München
Gen.-Reg 396
organe
AUFSICHTSRAT
Wolfhard Binder … Grafing
Vorsitzender des Vorstands
Raiffeisen-Volksbank Ebersberg eG
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Dr. Hermann Starnecker … Marktoberdorf
Sprecher des Vorstands
VR Bank Kaufbeuren-Ostallgäu eG
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
Heinz Fohrer … Esslingen (bis 08.04.2017)
Mitglied des Vorstands
Volksbank Esslingen eG
Barbara von Grafenstein … München
Arbeitnehmervertreterin
Josef Hodrus … Leutkirch im Allgäu (ab 08.04.2017)
Sprecher des Vorstands
Volksbank Allgäu-Oberschwaben eG
Jürgen Hölscher … Lingen
Mitglied des Vorstands
Volksbank Lingen eG
Rainer Jenniches … Bonn
Vorsitzender des Vorstands
VR-Bank Bonn eG
Reimund Käsbauer … München
Arbeitnehmervertreter
Dr. Peter Ramsauer … Traunwalchen
Müllermeister
Michael Schäffler … München
Arbeitnehmervertreter
Gregor Scheller … Forchheim
Vorsitzender des Vorstands
Volksbank Forchheim eG
Kai Schubert … Trittau
Mitglied des Vorstands
Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG
Frank Wolf-Kunz … München
Arbeitnehmervertreter
VORSTAND
Dr. Louis Hagen
Vorsitzender
Bernhard Heinlein
Michael Jung
Mandate
Dr. Louis Hagen
KfW, Mitglied des Verwaltungsrats
Zum Bilanzstichtag bestanden an Mitglieder des Aufsichtsrats Kredite in Höhe von 1.016 T€ (Vorjahr 1.095 T€). Gegenüber den Mitgliedern des Vorstands waren wie im Vorjahr keine Kredite im Bestand. Für frühere Vorstandsmitglieder wurden Pensionsrückstellungen in Höhe von 14.658 T€ (Vorjahr 16.745 T€) gebildet. Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Berichtsjahr 2.033 T€ (Vorjahr 1.785 T€), die des Aufsichtsrats 341 T€ (Vorjahr 302 T€) und des Beirats 58 T€ (Vorjahr 54 T€). Für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene beliefen sich die Gesamtbezüge auf 1.170 T€ (Vorjahr 1.239 T€).
Prüfungsverband
DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V., Berlin, Pariser Platz 3
Für Abschlussprüfungsleistungen ist im Berichtsjahr ein Aufwand, jeweils inklusive Umsatzsteuer, von 822 T€ (Vorjahr 791 T€) und für andere Bestätigungsleistungen von 24 T€ (Vorjahr 14 T€) angefallen. Für Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen ergab sich wie im Vorjahr kein Aufwand.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen gemäß § 12 Abs. 5 RStruktFG unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 7.726 T€.
Haftungsverpflichtungen
Unsere Bank ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. angeschlossen. Gemäß des Statuts der Sicherungseinrichtung haben wir gegenüber dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. eine Garantieerklärung abgegeben. Damit ist die Möglichkeit einer Verpflichtung in Höhe von 17.329 T€ verbunden. Ferner besteht gemäß § 7 der Beitritts- und Verpflichtungserklärung zum institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) eine Beitragsgarantie gegenüber der BVR-ISG. Diese betrifft Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen.
München, den 30. Januar 2018
Münchener Hypothekenbank eG
Der Vorstand
Dr. Louis Hagen
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Bernhard Heinlein
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Michael Jung
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