Regulatorische Rahmenbedingungen
Basel III
Die MünchenerHyp berechnet ihre Eigenkapitalanforderungen nach internen Ratingmodellen, dem Internal Ratings Based Approach (IRBA).
Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) wurde das ganze Jahr mit Werten deutlich über 100 Prozent komfortabel eingehalten, auch die Net Stable Funding Ratio (NSFR) lag stets über 100 Prozent.
Im Rahmen von Basel III wird zudem eine Leverage Ratio eingeführt, mit der eine Grenze von 3 Prozent für das gesamte nominale Aktivvolumen im Verhältnis zum Eigenkapital festgelegt wird. Bislang ist diese Kennziffer nur zu melden, ab dem 1. Januar 2019 ist sie zwingend einzuhalten. Zum Jahresultimo 2017 erreichte die MünchenerHyp eine Leverage Ratio von 3,43 Prozent.
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht finalisierte Ende 2017 die Kapitalregeln für Kreditinstitute. Das Regelwerk umfasst insbesondere Überarbeitungen sowohl des Standardansatzes als auch der internen Ansätze für die Berechnung von Risikogewichten bei Kreditrisiken, die verbindliche Festlegung eines neuen Standardansatzes für Operationelle Risiken und die Einführung eines Floors von 72,5 Prozent zur Limitierung der Effekte von internen Ansätzen gegenüber den Standardansätzen. Die finalen Regelungen entsprechen dabei weitestgehend den letzten Diskussionsständen. Das bedeutet, dass vor allem Banken mit geringen Risiken, wie die MünchenerHyp, von den Veränderungen betroffen sein werden. So wird die Einführung des Floors negative Auswirkungen auf die Eigenkapitalquoten der MünchenerHyp haben. Aufgrund unserer sehr guten Kapitalausstattung erwarten wir aber nach aktuellem Stand keinen Eigenkapitalbedarf.
Wir verfolgen stets aufmerksam die Diskussionen und Veröffentlichungen der verschiedenen Regulatoren. Da auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch verschiedene Institutionen teilweise unterschiedliche Standpunkte vertreten werden, ist es jedoch schwierig, sich frühzeitig voll und ganz auf die zukünftigen Anforderungen einzustellen. Wir werden uns deshalb wie bisher gründlich vorbereiten, aber mit der Umsetzung von neuen Vorschriften in der Regel bis zur finalen Version des jeweiligen Regelwerks warten. Wir erachten es daher als notwendig, dass die Regulatoren – insbesondere in der IT – weiterhin für die Umsetzung angemessene Zeiträume einräumen.
In der MünchenerHyp wurden und werden alle regulatorischen Themen von einer zentralen Stelle überwacht, an die zuständigen Fachbereiche in der Bank weitergeleitet und von diesen in verschiedenen Projekten umgesetzt. Bis heute konnten alle Anforderungen fristgerecht erfüllt werden. Jedoch verursacht die Fülle der neuen Anforderungen der Aufsicht signifikante Kosten und erfordert eine ständige Neuplanung der knappen Ressourcen unseres Hauses.
Einheitliche europäische Bankenaufsicht
Die EZB führte auch 2017 den jährlichen Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) durch, bei dem das Geschäftsmodell, die interne Governance sowie die Kapital- und Liquiditätsausstattung einer sorgfältigen Prüfung unterworfen wurden. Daraus abgeleitet werden gegebenenfalls zusätzliche Anforderungen an Eigenkapital und Liquidität gestellt. Für die MünchenerHyp wurde dabei im Rahmen des SREP eine zwingend einzuhaltende Mindestquote von 7,88 Prozent für das harte Kernkapital festgesetzt.
Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
Die MaRisk wurden Ende 2017 aktualisiert. Da keine größeren Änderungen gegenüber den letzten Entwürfen erfolgten, gehen wir davon aus, die aktualisierten Anforderungen fristgerecht implementieren zu können.
SANIERUNGS- UND ABWICKLUNGSPLAN
Es wurde sowohl der Sanierungsplan aktualisiert als auch die für den Abwicklungsplan nötigen Informationen der Abwicklungsbehörde zur Verfügung gestellt. Gegenüber dem Vorjahr waren nur kleine Anpassungen erforderlich.