Der Aufsichtsrat nahm im Berichtsjahr seine Kontrollfunktion, die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegt, wahr. Der Vorstand unterrichtete ihn zeitnah über die Unternehmensplanung, die wirtschaftliche, finanzielle Lage und die strategische Weiterentwicklung der Bank. Dabei begleitete der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands beratend und überwachte dessen Geschäftsführung. Über zustimmungspflichtige Angelegenheiten hat der Aufsichtsrat auf Grundlage von Berichten und Vorlagen des Vorstands entschieden.
Themen der Aufsichtsratssitzungen
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres hat der Aufsichtsrat in einer konstituierenden Sitzung und vier turnusgemäßen Sitzungen die Geschäftsleitung der MünchenerHyp nach den gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften laufend beraten und überwacht. Themen- und Beratungsschwerpunkte waren die Geschäftsentwicklung und -planung, die Geschäfts- und Risikostrategie, die Risikosituation, regulatorische Fragen, die Weiterentwicklung der IT-Strategie sowie Governancethemen.
Der Aufsichtsrat wurde dazu vom Vorstand regelmäßig zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über die wesentlichen Belange der Bank informiert. Der Vorstand berichtete über die Lage der Bank, die Entwicklung der Geschäfte, wichtige Finanzkennzahlen und die Weiterentwicklung der IT-Strategie. Darüber hinaus wurden dem Aufsichtsrat die jeweils aktuelle Liquiditätssituation und Maßnahmen der Liquiditätssteuerung erläutert sowie über die Risikosituation, die Maßnahmen des Risikocontrollings und der Risikosteuerung der Bank ausführlich berichtet. Der Aufsichtsrat hat sich auch über die Situation der operativen und strategischen Planung umfassend berichten lassen. Er war in alle wesentlichen Entscheidungen eingebunden. Einen Schwerpunkt der Arbeit und der Berichterstattung bildeten der Umgang mit dem weiterhin herausfordernden Marktumfeld innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe und dessen möglichen Auswirkungen auf die MünchenerHyp. Ausführlich erläutert wurden auch die Maßnahmen, mit denen auf das anhaltende Niedrigzinsumfeld reagiert wurde. In den Diskussionen des Aufsichtsrats nahmen des Weiteren die Änderungen im regulatorischen Umfeld einen breiten Raum ein.
Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat zudem ausführlich über die Unternehmensplanung. Weitere Diskussionspunkte waren Themen der Corporate Governance. Die notwendigen Beschlüsse wurden gefasst und umgesetzt.
Selbstevaluation des Aufsichtsrats
In Übereinstimmung mit den Regelungen des § 25d KWG hat der Aufsichtsrat die dort vorgesehene Selbstevaluation durchgeführt und in der Dezembersitzung 2017 ausführlich erörtert. Im Ergebnis entsprechen Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung des Aufsichtsrats sowie die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung sowohl der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder als auch des gesamten Aufsichtsrats den gesetzlichen und satzungsmäßigen Erfordernissen.
Im Rahmen der Vorbereitung von Entscheidungen des Aufsichtsrats kann bestätigt werden, dass keine Interessenkonflikte vorgelegen haben.
Zusammenarbeit mit dem Vorstand
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand mit dem Vorsitzenden des Vorstands in regelmäßigem engem Kontakt, um wichtige Fragen und Entscheidungen in persönlichen Gesprächen zu erörtern.
Ergänzend berichtete der Vorsitzende des Vorstands dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats zwischen den einzelnen Sitzungen fortlaufend und regelmäßig über alle wesentlichen Entwicklungen in der Bank in schriftlicher und mündlicher Form.
Arbeit der Ausschüsse des Aufsichtsrats
Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat vier Ausschüsse eingerichtet. Diese umfassen den Nominierungsausschuss, den Prüfungsausschuss, den Risikoausschuss und den Vergütungskontrollausschuss. Die Ausschüsse berichteten über ihre Tätigkeiten regelmäßig in den Sitzungen des Aufsichtsrats.
Der Nominierungsausschuss kam zu fünf Sitzungen zusammen. Er beschäftigte sich im Berichtsjahr insbesondere mit der Nachbesetzung eines turnusgemäß ausscheidenden Mitglieds des Aufsichtsrats sowie die Nachfolge eines im Jahr 2018 in den Ruhestand tretenden Mitglieds des Vorstands. Weitere Themen waren die Selbstevaluation des Aufsichtsrats und Vorstands sowie die Erfüllung der Frauenquote.
Der Prüfungsausschuss hat sich mit den Ergebnissen der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts beschäftigt. Weitere Themen waren die Neuregelung der Abschlussprüferverordnung und Abschlussprüferrichtlinie, die Nichtprüfungsleistungen, der Bericht der Internen Revision und der Compliancebeauftragten sowie die in den Gesprächen mit der Bankenaufsicht behandelten Themen und Anforderungen. Im Berichtsjahr fanden vier Sitzungen des Prüfungsausschusses statt.
Der Risikoausschuss kam zu zehn Sitzungen zusammen. Der Vorstand hat dem Ausschuss ausführliche Berichte über die Entwicklung jener Märkte vorgelegt, in denen die Bank Immobilienfinanzierungen vergibt. Der Ausschuss befasste sich mit dem Banken- und regulatorischen Umfeld. Des Weiteren wurden zustimmungspflichtige Kredite behandelt und genehmigt sowie berichtspflichtige Geschäfte zur Kenntnis genommen. Dem Ausschuss wurden vom Vorstand einzelne, für die Bank bedeutsame Engagements vorgestellt und mit ihm diskutiert. Über die Liquiditätsversorgung und -steuerung und die Refinanzierung wurde ebenfalls ausführlich berichtet. Dabei wurden die Risikoarten des Geschäfts der Bank eingehend erörtert und untersucht. Hierzu gehören neben den Kreditrisiken insbesondere die Markt-, Liquiditäts-, Vertriebs- und Operationellen Risiken unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit im Sinne der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Dem Ausschuss wurden regelmäßig die Berichte über die Risikolage der Bank vorgelegt und vom Vorstand erläutert. Die Ausschussmitglieder haben die Inhalte mit dem Vorstand diskutiert und positiv zur Kenntnis genommen.
Die vier Sitzungen des Vergütungskontrollausschusses hatten vor allem die Vergütungssysteme der Bank und alle damit zusammenhängenden Fragen zum Inhalt. Der Ausschuss hat die Angemessenheit der Vergütungssysteme der MünchenerHyp (§ 15 Abs. 2 Institutsvergütungsverordnung) festgestellt und dem Aufsichtsrat das Ergebnis der Angemessenheitsprüfung zur Kenntnisnahme empfohlen.
Jahresabschluss
Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V., Berlin, hat auftragsgemäß die Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Es ergaben sich keine Einwendungen. Die Abschlussprüfer berichteten ausführlich in einer Sitzung des Prüfungsausschusses über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Sie standen darüber hinaus für Auskünfte zur Verfügung. Jedem Aufsichtsratsmitglied wurde der Prüfungsbericht des Prüfungsverbandes über die Gesetzliche Prüfung gemäß § 53 GenG einschließlich der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Münchener Hypothekenbank eG rechtzeitig zur Kenntnisnahme ausgehändigt. Vorstand und Aufsichtsrat haben in einer gemeinsamen Sitzung unter Teilnahme des Abschlussprüfers über das Ergebnis der Prüfung beraten. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung wurden vom Aufsichtsrat beraten und für in Ordnung befunden. Der Vertreterversammlung empfiehlt der Aufsichtsrat, den Jahresabschluss 2017 – wie erläutert – festzustellen und den Jahresüberschuss dem Vorschlag des Vorstands entsprechend zu verwenden. Der Vorschlag entspricht den Vorschriften der Satzung.
Veränderungen im Aufsichtsrat
Im Berichtsjahr ist Herr Heinz Fohrer, Mitglied des Vorstands der Volksbank Esslingen eG, turnusgemäß mit Ablauf seines Mandats aus dem Aufsichtsrat der Münchener Hypothekenbank ausgeschieden. Herr Fohrer gehörte dem Aufsichtsrat der Bank seit dem Jahr 2012 an. Er hat sich in diesen Jahren mit seiner großen Erfahrung und fachlichen Expertise für den Erfolg der MünchenerHyp eingesetzt. Wir danken ihm für seinen tatkräftigen Einsatz.
Auf der Vertreterversammlung wurde Herr Josef Hodrus neu in den Aufsichtsrat der MünchenerHyp gewählt. Er ist Sprecher des Vorstands der Volksbank Allgäu-Oberschwaben eG.
Entwicklung der MünchenerHyp im Berichtsjahr
Die MünchenerHyp hat im Geschäftsjahr 2017 ihren Wachstumskurs weiter verstetigen können. Dabei hat sie sich über viele Jahre organisch entwickelt und kontinuierlich ihr Neugeschäft und ihre Ertragskraft verbessert. Auf der einen Seite wird die MünchenerHyp damit den Erwartungen ihrer Partner an eine leistungsstarke Immobilienbank in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe gerecht. Auf der anderen Seite ist sie dadurch in der Lage, auch außerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe eine bedeutendere Rolle einzunehmen. Dafür stehen insbesondere das erfolgreiche Auslandsgeschäft und das hohe Renommee als Pfandbriefemittent.
Dass die MünchenerHyp im Berichtsjahr ein weiteres Rekordergebnis erzielen konnte, beruht insbesondere auch auf dem fortwährend großen Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Aufsichtsrat dankt allen sehr herzlich für die hervorragenden Leistungen und die erfolgreiche Arbeit.
München, im April 2018
Münchener Hypothekenbank eG
Wolfhard Binder
Vorsitzender des Aufsichtsrats